Am dritten Oktober 2014 hat das Jugendamt Freiburg, dem Gericht des Seebezirks in Murten, eine Mitteilung zugestellt, worin festgehalten wird, dass die Beiständin mich als Person darstellt, welcher die beiden gemeinsamen Buben instrumentalisiere, gegen die Kindsmutter negativ beeinflusse, dass ich als Vater den beiden Kinder die Jugendzeit beraube und ihre Grundrechte verletze.
Die Behauptungen sind infame Lügen, mit welcher die Beschuldigten einzig den Zweck verfolgen, mich beim Gericht Ungemach zu ziehen. Die gemachten Ãusserungen sind völlig willkürlich. Aus meiner Sicht handelt es sich hier um einen Fall von Mobbing.
Diese Lügen und weitere unwahre Ausführungen zu meinem Verhalten sollen anscheinend dazu führen, dass ich vom Gericht des Seebezirks das gemeinsame Sorgerecht und die Obhut nicht erhalte und mir das Besuchsrecht suspendiert wird. Ich soll offenbar als Zahlvater reduziert werden. Dieses Schreiben vom 03.10.2014 trifft mich als Vater sehr schwer, umso mehr ich überzeugt bin mit meinen Kindern in einem guten Verhältnis zu sehen und ein guter Vater bin; was umfangreiche Abklärungen im Scheidungsverfahren unter Beweis gestellt haben.
Die Schuld an der "Verhaltensauffälligkeit" der Buben wird gleichmässig auf beide Elternteile verteilt. Es spielt da gar keine Rolle, dass die Buben innerhalb von 336 Stunden (14 Tagen) ganze 48 Stunden im Einflussbereich des Besuchsberechtigten sind; die Schlafzeit mit eingerechnet. Es werden auch keine Zeitangaben zu meinen angeblichen Verfehlungen vom Jugendamt gemacht. Das Jugendamt unterlässt es aber gänzlich, ihre angeblichen Beobachtungen aufzuzeigen. Ich habe mir betreffend das Kindswohl nichts zu Schulden kommen lassen. Die Kindsmutter, hat das Kindswohl schon mehrmals verletzt (Umgangsvereitelung).
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